Kanalgebühren-Rechner 2026

Marktgemeinde Taiskirchen im Innkreis · Kanalgebührenordnung VBl. Nr. 5/2025, gültig ab 1. Jänner 2026
Grundgebühr§ 4 Abs. 2
Je Wohngebäude 156,00 € – bei Reihenhäusern oder Wohnblöcken je Gebäude.
Belastungseinheiten (BE)§ 4 Abs. 3

Musikschule – Anzahl Schüler0,10 BE je angefangene 30 Schüler
0,00 BE
Musikschule – Lehrkörper0,25 BE je angefangene 30 Schüler
0,00 BE

Schwimm- und Planschbecken
Ab über 20 m³: 0,25 / 0,35 / 0,45 BE, je weitere 10 m³ zusätzlich 0,10 BE.

Art des Grundstücks§ 2
Verrechnungsquadratmeter§ 2 Abs. 1 u. 2
Bebaute Fläche Wohnen (alle Geschosse)abzüglich Außenmauern, auf volle m² abgerundet
0 m²
Gewerblich genutzte Flächeninkl. Büro, Verwaltung, Veranstaltungsräume, Schulen – Abschlag 50 %
0 m²
Nebengebäude / Kellergaragen ohne SchmutzwasseranschlussAbschlag 80 %
0 m²
Nebengebäude / Kellergaragen mit SchmutzwasseranschlussAbschlag 50 %
0 m²

Pauschalzuschlag 445,00 € je Becken (§ 2 Abs. 2 lit. f).
Je weiterer Einmündungsstelle 30 % Zuschlag (§ 2 Abs. 4).
Unbebautes Grundstück§ 2 Abs. 3
Bis 1.500 m² pauschal 4.450,00 €, für je angefangene weitere 100 m² zusätzlich 34,23 €.
Bereits geleistete Vorauszahlung§ 3
Die Vorauszahlung beträgt 80 % der zum Zeitpunkt der Vorschreibung errechneten Gebühr.
Angeschlossenes, aber unbebautes Grundstück§ 5 u. 6
Der Faktor auf die Grundgebühr von 156,00 € steigt gestaffelt von 1,0 (bis 1.000 m²) auf 1,5 (über 5.000 m²).
FlächeFaktorJährlich netto
Kanalbenützungsgebühr pro Jahr
0,00 €
0,00 € netto
Berechnung
    Umsatzsteuer§ 8
    Die Gebührensätze der Verordnung sind Nettobeträge. Auf Kanalgebühren wird der ermäßigte Satz von 10 % hinzugerechnet.